-
Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.
Armbrustsport
Die Armbrust ist einer Schußwaffe gleichgestellt und gehört in die Kategorie der Schußwaffen und wird durch das Waffengesetz geregelt..
Daher gelten alle Armbrüste rechtlich als Waffe.
Grundsätzlich ist es verboten Armbrüste in der Öffentlichkeit und Veranstaltungen mitzuführen (§42 WaffG).
Das Führungsverbot in Deutschland gilt jedoch nicht für den privaten Bereich und für die heimischen Wohnung.
Der Erwerb der Armbrüste ist nur von volljährigen Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Zum Erwerb und zum Führen einer Armbrust reicht die Volljährigkeit und benötigt keinen Waffenschein.
Der Versand erfolgt nur über DHL mit dem sog. ID-Verfahren. D.h. der Postzusteller überprüft anhand Ihrer Ausweispapiere, Ihr Alter, ob Sie die berechtigte Person sind. Treffen die geforderten Angaben nicht zu, dann wird die Abgabe verweigert und die Sendung geht wieder an uns zurück.
Gilt für eine Armbrust das Waffengesetz?
In der Anlage 1 zum Waffengesetz ist definiert, dass eine Armbrust als Schusswaffe gilt. In der Anlage 2 ist bestimmt, dass für Erwerb und Besitz keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erforderlich sind.
Ist für den Erwerb eine Waffenbesitzkarte notwendig?
Käufer müssen volljährig sein, benötigen jedoch keine Waffenbesitzkarte. Auch ein Waffenschein wird für die Armbrust nicht ausgestellt.
Darf eine Armbrust zur Jagd verwendet werden?
Nein. Eine Armbrust gilt als Sportgerät und ist bei der Jagd nicht zugelassen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob ein Jagdschein vorhanden ist oder nicht.
1 bis 24 (von insgesamt 58)