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Bogensport
Der Bogen ist keine Waffe und gehört in die Kategorie der Sportgeräte.
Daher gelten alle Bögen rechtlich nicht als Waffe.
Grundsätzlich ist es aber verboten Bögen in der Öffentlichkeit und Veranstaltungen mitzuführen (§42 WaffG).
Der Erwerb der Bögen ist nur von volljährigen Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Zum Erwerb und zum Führen eines Bogens reicht die Volljährigkeit und benötigt keinen Waffenschein.
Der Versand erfolgt nur über DHL mit dem sog. ID-Verfahren. D.h. der Postzusteller überprüft anhand Ihrer Ausweispapiere, Ihr Alter, ob Sie die berechtigte Person sind. Treffen die geforderten Angaben nicht zu, dann wird die Abgabe verweigert und die Sendung geht wieder an uns zurück.
Ist ein Bogen eine Waffe?
Das neue Waffengesetz gibt eindeutig an, dass Bögen keine Waffen sind, und deshalb aus dem Waffengesetz herausfallen. Anders gesagt: Bögen sind in Deutschland reine Sportgeräte, wie Tennisschläger, Golfschläger, Fußbälle usw.
Gibt es für den Erwerb eine Beschränkung?
Nein. Da der Bogen nicht als Waffe gilt, ist der Erwerb ohne Beschränkung oder Waffenschein möglich.
Darf ein Bogen zur Jagd verwendet werden?
Nein. Eine Bogen gilt als Sportgerät und ist bei der Jagd nicht zugelassen. Hier spielt es auch keine Rolle, ob ein Jagdschein vorhanden ist oder nicht.
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