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Pfeffersprays und Pfeffergel zur Tierabwehr
Pfeffersprays und Pfeffergels sind Tierabwehrsprays und nur zur Abwehr von Angriffen von Tieren zu verwenden.
Tierabwehrsprays stellen somit keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes dar.
Hierzu ist besonders auf die rechtliche Anwendung zu achten und nur zur Abwendung eines tatsächlichen Angriffes (Notstand, bzw. Notwehr) benutzt werden darf. Der Einsatz gegen Menschen rechtfertigt nur die Notwehr (§227 BGB und §32 StGB). Hierzu ist aber abzuwägen ob das eingesetze Mittel zur Abwehr des Angriffes verhältnismäßig ist - oder ein milderes Mittel zur Verhältnismäßigkeit zum Abruch des Angriffes gegeben ist. Der nicht gerechtfertigte Einsatz von Abwehrsprays ist widerrechtlich. Wer ein Abwehrspray nicht zu Selbstverteidigung einsetzt, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Er handelt gegen das Gesetz und macht sich strafbar.
Keine Notwehr: Einsatz von Pfefferspray ist gefährliche Körperverletzung!
Der Erwerb von Tierabwehrsprays unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland bislang keiner Alterbeschränkung.
Wir sind unserer Verantwortung bewußt und behalten uns vor, alle Tierabwehrsprays nur an Personen zu verkaufen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
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