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Elekroschocker
Elektoschocker und elektrische Impulsgeräte.
Prinzipiell sind in Deutschland Elektroschocker legal und die Rechtslage bezüglich des Erwerbs und des Führens ist eindeutig.
Elektroschocker dürfen nur von volljährigen Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, erworben und geführt werden, wenn sie das PTB-Prüfsiegel (Physikalisch-Technischen Bundesanstalt) tragen.
Distanz-Elektroimpulsgeräte, sogenannte „Taser“, sind in Deutschland hingegen verboten und dürfen nur von genehmigungsfreien Einheiten, z.B. der Polizei geführt werden.
Weiterhin fallen sämtliche Geräte, die kein PTB-Prüfsiegel tragen, unter die verbotenen Waffen.
Wer ein Gerät ohne PTB Kennzeichnung erwirbt, besitzt oder führt, begeht einen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Das Mitführen dieser Mittel und Waffen, auch die Mittel zur Tierabwehr ist auf öffentlichen Veranstaltungen grundsätzlich verboten (§42 und §42a WaffG). Teilweise ist zum Führen dieser Mittel der Besitz eines "Kleinen Waffenscheines" erforderlich.
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