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Schlagstöcke
Der Schlagstock ist eine Nahkampfwaffe und gehört in die Kategorie der Schlag- und Wuchtwaffen.
Der Erwerb der Schlagstöcke und Teleskopschlagstöcke ist nur von volljährigen Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Der Versand erfolgt nur über DHL mit dem sog. ID-Verfahren. D.h. der Postzusteller überprüft anhand Ihrer Ausweispapiere, Ihr Alter, ob Sie die berechtigte Person sind. Treffen die geforderten Angaben nicht zu, dann wird die Abgabe verweigert und die Sendung geht wieder an uns zurück.
Daher gelten alle Schlagstöcke rechtlich als Waffe.
Grundsätzlich ist es verboten Schlagstöcke, auch Teleskopschlagstöcke, in der Öffentlichkeit und Veranstaltungen mitzuführen (§42 WaffG). Das Führungsverbot in Deutschland gilt jedoch nicht für den privaten Bereich und für die heimischen Wohnung.Der Erwerb der Schlagstöcke und Teleskopschlagstöcke ist nur von volljährigen Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr erreicht haben.
Der Versand erfolgt nur über DHL mit dem sog. ID-Verfahren. D.h. der Postzusteller überprüft anhand Ihrer Ausweispapiere, Ihr Alter, ob Sie die berechtigte Person sind. Treffen die geforderten Angaben nicht zu, dann wird die Abgabe verweigert und die Sendung geht wieder an uns zurück.
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